Verordnungsweg

– für eine logopädische Therapie –

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung zur Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie), die durch Ärzte folgender Fachrichtungen ausgestellt werden kann:

  • Neurologe*in
  • Hals-Nasen-Ohren-Arzt*in
  • Phoniater/In/Pädaudiologe*in
  • Kinderarzt*in
  • Kieferorthopäde*in
  • Zahnarzt*in
  • Allgemeinmediziner*in
  • Internist*in

Wenn Sie eine Verordnung von ihrem Arzt bekommen haben, können Sie sich gerne bei mir melden, damit wir einen passenden Termin für Sie absprechen können.

Die Behandlungskosten werden von ihrer Krankenkasse oder privaten Versicherung übernommen. Erwachsene müssen den gesetzlichen Eigenanteil tragen, sofern sie nicht befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

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